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1. Preise
Alle genannten Preise sind Bruttopreise und beinhalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Es handelt sich um Abholpreise zur Begleichung bei Warenübergabe bevorzugt mit Karte.
Bei Lieferaufträgen ist der Rechnungsbetrag ca. 14 Tage vor Liefertermin per Überweisung fällig (Zahlungseingang bei uns) - bitte beachten Sie die Informationen auf Ihre Auftragsbestätigung und Rechnung.
Sie erhalten immer ein Angbeot mit allen Details, welches von Ihnen zu prüfen und zu bestätigen ist.
Bitte halten Sie die vereinbarten Termine und Zeiten ein, damit Wartezeiten vermieden werden.
2. Lieferung/Abholung
Wünscht der Mieter die Anlieferung eines Artikels, so beinhaltet dieses den Transport der bestellten Artikel bis zur Bordsteinkante des Kunden. Für eventuelle Treppentransporte oder ähnliches hat
der Mieter Sorge zu tragen.
Bei Buchung von sperrigen Artikeln (z.B. Kickertisch, Hau den Lukas, Bull-Riding, Menschenkicker usw.) hat der Mieter zum Aus- und Einladen kurzzeitig Helfer zu stellen. Gegegn Aufpreis kann vder Auf- und Abbau hinzugebucht werden. Vereinbarte Abhol- und Rücklieferzeiten sind unbedingt einzuhalten, da sonst eine weitere Tagesmiete fällig wird. Folgekosten, welche durch abweichende Übergabezeiten entstehen (z.B. Anmietungen von Ersatzartikeln, welche zur Einhaltung anderer Verträge benötigt werden) sind ebenfalls vom Verursacher zu zahlen. Bei Abholungen von Artikeln sind diese stets komplett und vollzählig an den Abholer zu übergeben, so, wie Sie sie auch erhalten haben. Fehlende Teile haben eine Mietverlängerung des Artikels bis zur Komplettierung zur Folge. Fehlende Teile sind vom Mieter unverzüglich an unser Abhollager nachzuliefern.
3. Vertragsabschluss/Gültigkeit
Aufträge kommen verbindlich zustande, wenn der Mieter uns persönlich, per Telefon oder Mail kontaktiert und uns gegenüber den verbindlichen Mietwunsch äußert und dann das per Mail zugesandte
Angebot schriftlich bestätigt.
Dann erhält der Kunde für seine verbindliche Buchnung eine gleichlautende Auftragsbestätigung / Rechnung.
Nachträgliche Änderung der Rechnungsanschrift wird mit 15,00 € in rechnung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bestellung nicht unter das Fernabsatzgesetzt fällt (§312g, 9.), daher ist kein Widerruf möglich.
4. Zahlungen
Abholartikel sind bevorzugt per Karte zu bezahlen. Auf Wunsch kann der Betrag im Voraus (mindestens 5 Banktage vor Abholung) überweisen werden. Keine Warenübergabe ohne Zahlungseingang!
Verbrauchsmaterialien die in Kommission überlassen wurden (KEINE LEBENSMITTEL), bei Rücknahme der gemieteten Artikel nach Verbrauch bzw. Anbruch in abgerechnet. Nachforderungen, welche auf
Rechnung gezahlt werden sollen, sind innerhalb von 10 Tagen zu überweisen. Für später eingehende Zahlungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen von mindestens 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Bundesbank zu berechnen. Sollte darüber hinaus eine zweite Mahnung nötig sein, wird hierfür eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € berechnet.
Bleibt die vereinbarte Mietzahlung aus, hat der Vermieter das Recht, vom Vertrag zurück zu treten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Mieter zu verlangen. Dieser Schadenersatz entspricht in der Regel dem des vereinbarten Mietzinses.
Bei Langzeitanmietung (z.B. Imbisswagen, Zelte, Toilettenwagen usw. ) muss der Mietzins jeweils bis zu 4 Tage vor dem Folgemonat gutgeschrieben sein. Verspätete Zahlungen haben die sofortige Abholung des Artikels zur Folge, wobei die Zahlungsverpflichtung nicht ausgesetzt wird. Nach Eingang der Zahlung kann der gemietete Artikel gegen Zahlung der entstandenen Transportkosten erneut geliefert werden.
5. Haftung/Versicherung
Der Mieter haftet für sämtlich auftretende Personen- und Sachschäden, die mutwillig, fahrlässig, aus Versehen oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Aufgrund der Hochwertigkeit der
Vermietartikel empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung. Während einer Reparatur oder Neubeschaffung wird der Mieter für die Dauer des Ausfalls zum Schadenersatz herangezogen und trägt die
entstehenden Anschaffungs-Reparatur-bzw. Instandsetzungskosten. Bei Neuanschaffung ist stets der Wiederbeschaffungswert zu entrichten. Haftungsansprüche gegen den Vermieter bzw. seinem
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.
Der Vermieter bzw. sein Erfüllungsgehilfe hat das Recht, eine gebuchte Attraktion zu schließen, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass durch den weiteren Betrieb eine Gefahr für Mensch und Gerät entstehen können. Unsere Mietartikel dürfen nicht außer Landes gebracht/genutzt werden.
6. Aufsicht
Der Mieter verpflichtet sich zur ständigen Beaufsichtigung der gemieteten Artikel und zur Einhaltung der Ordnung. Auf Wunsch
kann eine Aufsicht bei uns gebucht werden, welche für die notwendige Ordnung z.B. bei Hüpfburgen sorgt: Anzahl der Kinder kontrollieren, Schuhe, Brillen, Schmuck o. ä. ablegen, keine scharfen
oder glühende Gegenstände mitnehmen, nicht auf die Seitenwände springen und legen.
-Keine Schadenersatzansprüche gegenüber dem Vermieter-
7. Abnahme/Stornierung
Der Mietvertrag ist grundsätzlich bindend. Sollte ein Kunde einen oder mehrere gebuchte Artikel/Leistungen dennoch stornieren, werden die ersparten Aufwendungen wie z.B. Kraftstoff, Wasser,
Strom, Reinigungsmittel usw. ermittelt und vom vereinbarten Auftragswerte in Abzug gebracht. Sollte uns der Kunde nachweisen, dass uns durch die Stornierung ein geringerer Schaden entstanden ist,
so mindert sich die Abstandszahlung entsprechend.
Bei Artikeln die mit Kooperationspartnern / Subunternehmern angeboten werden (Großattraktionen, Großzelte, u.a.) behalten wir uns vor, Aufträge zu kündigen, wenn unerwartete Hindernissgründe
vorliegen.
Der Mieter sorgt sich um notwendige Genehmigungen usw.. Bei Stornierungen wegen etwa nicht erteilter Genehmigungen, Wetterumschwung, ungeeignete Austragungsorte oder ähnliches ist ebenfalls die Abstandszahlung fällig. Bereits geleistete Leistungen (z. B. vergebliche Lieferung) werden gesondert berechnet. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Sollte uns eine anderweitige Vermietung des stornierten Artikels zum ursprünglich gebuchten Termin gelingen, übernehmen wir die gesamten Verwaltungskosten und entbinden den ursprünglichen Mieter von seiner Zahlungsverpflichtung.
8. Aufstellort
Aufblasbare Artikel wie z. B. Hüpfburgen, Riesenrutschen, Bull-Riding und Riesen-Kicker benötigen einen geeigneten Untergrund, welcher gerade, sauber, trocken und belastbar ist (1 Tonne). Ggf.
ist eine Bodenplane zum Schutze der Artikel auszulegen. Bei Lieferungen von Zelten, Imbiss-oder Toilettenwagen muss der Aufstellort mit Transportern anzufahren sein. Zelte müssen mit 80 cm langen
Erdnägeln gesichert werden. Eventuelle Beschädigungen am Untergrund oder der Oberfläche gehen zu Lasten des Mieters.
9. Reinigung/Trocknung
Der Mieter verpflichtet sich, alle Artikel sauber und trocken zu übergeben. Falls nicht, werden die von uns aufgeführten Reinigungs-bzw. Trocknungspreise fällig. Auf Wunsch kann die Reinigung
eines Artikels vorab bei uns gebucht werden. Aufblasbare Artikel müssen zum Schutz vor Verrottung unbedingt trocken eingelagert werden, daher unbedingt vor Regen schützen und abdecken.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn im Gesetz nicht anders vorgesehen, Siegburg.
11. Schaden/Mängel
Sollte ein Kunde wider erwarten einen Defekt oder eine Beschädigung an einem gemieteten Artikel feststellen, so ist der Vermieter umgehend telefonisch zu informieren. Ggf. ist die
Notfallrufnummer des Servicemitarbeiters auf unserem Anrufbeantworter hinterlegt. Dieser wird dann nach seiner Wahl umgehend eine Reparatur durchführen oder einen Ersatzartikel bereitstellen. Nur
wenn die Nachbesserung nicht gelingt und der gemietete Artikel in seiner Funktion eingeschränkt wurde, ist der Mieter zur Herabsetzung des Mietzinses berechtigt. Nicht gemeldete
Beschädigungen/Mängel können nicht akzeptiert werden, wenn dem Vermieter keine Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde.
12. Stornierungen/Absprachen
Alle Absprachen sowie Stornierungen bedürfen der Schriftform. Sollte einer oder mehrere der hier aufgeführten Punkte gegen geltendes Recht verstoßen, so werden nicht automatisch alle Punkte
unwirksam, sondern nur die betroffenen Regeln. Diese werden dann durch geltendes Recht ersetzt, welche dem zu ersetzenden Punkt wirtschaftlich am nächsten kommt.
Sankt Augustin 01.03.2025